Die auf dieser Website veröffentlichten E-Mail-Adressen dürfen nicht durch E-Mail-Sammelprogramme oder andere technische Mittel ohne ausdrückliche Zustimmung gesammelt werden. Zuwiderhandlungen können gemäß dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen sowie zum Schutz von Informationen strafrechtlich verfolgt werden.
※ Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen sowie zum Schutz von Informationen (südkoreanisches Recht)
* Artikel 50-2 (Verbot der unbefugten Sammlung von E-Mail-Adressen)
- Niemand darf E-Mail-Adressen auf Websites, die ausdrücklich die Sammlung solcher Adressen untersagen, mit Hilfe automatisierter Programme oder anderer technischer Mittel sammeln.
- Niemand darf E-Mail-Adressen, die unter Verstoß gegen Absatz 1 gesammelt wurden, verkaufen oder verbreiten.
- Niemand darf wissentlich E-Mail-Adressen, die gemäß Absatz 1 und 2 nicht gesammelt, verkauft oder verbreitet werden dürfen, zur Übertragung von Informationen verwenden.
* Artikel 74 (Strafbestimmungen) Personen, die gegen eine der folgenden Bestimmungen verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen KRW belegt werden:
- Wer gegen Artikel 8 Absatz 4 verstößt und Produkte ohne Kennzeichnung verkauft oder zum Verkauf anbietet,
- Wer gegen Artikel 44-7 Absatz 1 Nr. 1 verstößt und obszöne Zeichen, Wörter, Töne, Bilder oder Videos verbreitet, verkauft, vermietet oder öffentlich ausstellt,
- Wer gegen Artikel 44-7 Absatz 1 Nr. 3 verstößt und wiederholt Inhalte versendet, die Angst oder Unruhe hervorrufen,
- Wer gegen Artikel 50 Absatz 6 verstößt und technische Maßnahmen ohne Genehmigung durchführt,
- Wer gegen Artikel 50-2 verstößt und E-Mail-Adressen unbefugt sammelt, verkauft, verbreitet oder zur Informationsübermittlung nutzt,
- Wer gegen Artikel 50-8 verstößt und unerwünschte Werbung versendet,
- Wer gegen Artikel 53 Absatz 4 verstößt und Änderungen der Registrierungsinformationen oder die Übertragung/Fusion/Vererbung eines Geschäfts nicht meldet.